Selbst wenn das Merkblatt nicht genehmigt würde, wird sich der Gemeinderat in jedem Fall an die von ihm geltend gemachte Praxis der Holzfenster in der Kernzone A zu halten haben und wird in Zukunft daran gemessen werden. So wird er nicht zuletzt auch Rückbauten zu überprüfen haben, sollten sich Eigentümer in der Kernzone A über die Bewilligungspflicht hinwegsetzen und für Fenster nicht-zugelassene Materialien verwenden. 3 von 3