Das Merkblatt liegt zwar erst im Entwurf vor und wäre auch nach der Verabschiedung durch den Gemeinderat nicht eigentümerverbindlich. Es ist aber zumindest ein deutliches Indiz dafür, wie der Gemeinderat künftig die Zonenbestimmungen zu handhaben gedenkt und damit für die Zukunft eine einheitliche Rechtsanwendung und damit eine konstante, die Rechtsgleichheit wahrende Praxis gewährleistet werden kann. Selbst wenn das Merkblatt nicht genehmigt würde, wird sich der Gemeinderat in jedem Fall an die von ihm geltend gemachte Praxis der Holzfenster in der Kernzone A zu halten haben und wird in Zukunft daran gemessen werden.