Weiter erarbeitete die Bauverwaltung Q. in Zusammenarbeit mit dem von der Gemeinde beauftragten Ortsbildexperten ein Merkblatt für die Material- und Farbwahl in den Kernzonen A und B. Nach diesem Merkblatt sind Fenster und Türen in der Kernzone A und bei Schutzobjekten stets in Holz auszuführen. Das Merkblatt liegt zwar erst im Entwurf vor und wäre auch nach der Verabschiedung durch den Gemeinderat nicht eigentümerverbindlich.