3.2.2 Aus den von den Beschwerdeführenden und dem Gemeinderat eingereichten Unterlagen geht hervor, dass auch in der Kernzone A und sogar in direkter Nachbarschaft der Beschwerdeführenden Fenster aus Kunststoff oder Holz-/Metall vorhanden sind. Nach den vorliegenden Unterlagen wurden diese aber, zumindest seit Einführung der Kernzone A, nie bewilligt. Auch zeigt die – inzwischen ebenfalls beim BVU angefochtene – Verfügung zum Baugesuch an der Hauptstrasse bbb (Ersatz Holzfenster durch Kunststofffenster), dass der Gemeinderat nicht nur bei den Beschwerdeführenden die angeführte Praxis durchsetzen will. Das Gebot der rechtsgleichen Behandlung wird demnach nicht verletzt.