Was die Materialisierung anbelangt, so entsprechen Fenster mit Metallverkleidung wie auch Kunststofffenster nicht den traditionellen Materialien einer Altstadt. Deshalb besteht auch an der Wahl des richtigen Materials (in casu Holz) ein gewichtiges öffentliches Interesse (vgl. dazu auch das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen B 2013/116 vom 14. Mai 2014, S. 15 f.): Der Werkstoff Holz zeichnet sich insbesondere durch seine Strukturierung und natürliche Alterung aus. Fenster, welche nicht in Holz ausgeführt werden, sind flach in der Profilierung und haben keine Struktur, die Oberfläche ist härter und glatter; Holz-/Metallfenster sind im Übrigen nicht alterungsfähig.