Sodann hat die Überprüfung gezeigt, dass mit der Wahl des fraglichen Modells ein eher geräuscharmes Modell ausgewählt wurde. Der Standort der geplanten Wärmepumpe lässt sich ebenfalls nicht beanstanden, handelt es sich hierbei doch um den in Hinblick auf die Interessen der Bauherrschaft selbst sowie der Nachbarschaft optimalen Aussenstandort. Ein Innenstandort scheidet aufgrund der damit verbundenen, als unverhältnismässig einzustufenden Mehrkosten aus. Die Ergreifung weiterer schalldämmender Massnahmen wie die Installation von Schalldämmhauben, Hutzen oder einer Lärmschutzwand scheidet aufgrund der mit derartigen Massnahmen verbundenen Kosten im Rahmen der Vorsorge ebenfalls aus.