Was die vom Beschwerdeführer sodann geforderte Innenlösung anbelangt, so hat die Bauherrschaft die von ihr bereits ursprünglich hierfür veranschlagten Mehrkosten in Höhe von Fr. 10'000.– mit einer Offerte der E._____ AG vom 26. Mai 2023 belegt. Die in der Offerte veranschlagten Kosten in Höhe von insgesamt Fr. 54'074.40 übertreffen die Baukosten gemäss Baueingabe in Höhe von Fr. 41'000.– gar um Fr. 13'000.–. Selbst wenn davon ausgegangen würde, dass die unter Position 8 der Offerte enthaltenen Kosten in Höhe von Fr. 9'455.– für • Graben für Lüftungsschacht • Beton Schneiden für Lüftungsschacht • Lüftungsschacht setzen • Graben neu setzen