Auch in Bezug auf die Nachbarliegenschaften weist die Anlage an dieser Lage einen ausreichend grossen Abstand auf, so dass die Planungswerte diesfalls weit unterschritten werden. In Anbetracht sowohl der nachbarschaftlichen Interessen als auch der ebenfalls zu berücksichtigenden Interessen der Bauherrschaft selbst erweist sich der gewählte Standort mithin als ideal.