Aus demselben Grund scheidet auch eine Aufstellung der Wärmepumpe im Bereich der Südwestfassade aus, handelt es sich hierbei doch um die Hauptwohnseite der Liegenschaft der Bauherrschaft mit einer durchgehenden Fensterfront des Wohnzimmers im Erdgeschoss. Der gewählte Standort an der Nordwestfassade erweist sich demgegenüber geradezu als ideal, befindet sich doch im Erdgeschoss nach dem Gesagten auf dieser Seite kein lärmempfindlicher Raum der Liegenschaft der Bauherrschaft. Auch in Bezug auf die Nachbarliegenschaften weist die Anlage an dieser Lage einen ausreichend grossen Abstand auf, so dass die Planungswerte diesfalls weit unterschritten werden.