10 von 12 einer erheblichen Betriebszeiteinschränkung in der Nacht betrieben werden soll. Diese ist in erster Linie aufgrund des Lärmschutzes der eigenen Liegenschaft der Beschwerdegegner gegenüber erforderlich, kommt im Rahmen der Vorsorge aber auch in erheblichem Masse der Nachbarschaft zugute. Da diese Angaben dem Grundlage für die Baubewilligung bildenden Lärmschutznachweis zugrunde liegen, sind sie für die Ausführung des Bauvorhabens verbindlich. Die Bauherrschaft wird hierauf behaftet.