Zunächst lässt sich feststellen, dass es sich bei dem gewählten Modell einer Wärmepumpe (D._____, fff) – entgegen der unsubstantiierten Behauptung des Beschwerdeführers – im Vergleich mit anderen Modellen (vgl. hierzu das Schalldaten-Verzeichnis des FWS, im Internet: www.fws.ch/schalldaten-ver- zeichnis) um ein eher geräuscharmes Modell im heutigen Marktumfeld handelt. Der Schallleistungspegel einer lauten Wärmepumpe kann bis zu 80 dB(A) betragen, während leisere Geräte im Bereich zwischen ca. 45–60 dB(A) liegen. Das vorliegend vorgesehene Modell weist einen Schallleistungspegel von 53 dB(A) auf und liegt damit im tiefen Bereich.