gemäss Cercle Bruit bei eingehaltenem Planungswert Pegelreduktionen von unter 3 dB als unwesentlich und Aufwendungen über 1 % der Investitionskosten der Wärmepumpenanlage nicht mehr als gering zu betrachten. Solche Massnahmen (mit Pegelreduktionen < 3 dB oder Aufwendungen > 1 % der Investitionskosten) müssen bei eingehaltenem Planungswert gemäss Cercle Bruit nicht umgesetzt werden (vgl. die Vollzugshilfe Cercle Bruit, Ziff.