Auf die genannten Beträge dürfe daher nicht abgestellt werden. Der Gemeinderat habe sich mit der Einhaltung des Vorsorgeprinzips gar nicht auseinandergesetzt. Diese Abklärungen müssten aber getroffen werden. Es stelle sich zudem die berechtigte Frage, weshalb nicht von Anfang an eine Schallhaube angebracht werde. 9 von 12 Nachträglich sei es nicht immer einfach, eine Schallhaube zu montieren. Hätte die Gemeinde das Umweltschutzrecht ernst genommen, hätte sie eine Schallhaube gleich zu Beginn verfügt. 6.2