2.4 und Ziff. 2.5). Namentlich der – in der Richtwirkungskorrektur Dc von +6 dB (Schacht an Fassade) enthaltene – Reflexionseffekt fällt gegenüber dem eigenen Gebäude geringer aus als +6dB wie bei einem benachbarten Gebäude (vgl. dazu und zum Folgenden: EBVU 21.657 vom 20. Februar 2023 [angefochten], Erw. 4.2.2). Dies deshalb, da sich die durch die Reflexion vom eigenen Gebäude verursachte Schallausbreitung gegenüber dem eigenen Gebäude selbst lärmmässig weniger stark auswirkt als bei der Nachbarschaft.