5.2.3 Massgebend für die Lärmberechnung gegenüber der Liegenschaft der Bauherrschaft selbst ist somit die Mitte des Fensters im 1. Obergeschoss, zu der die Wärmepumpe eine Distanz von ca. 3 m aufweist. Gemäss Web-Applikation ergibt die Lärmberechnung diesem Fenster gegenüber mit den genannten Parametern einen Belastungsgrenzwert von 51,5 dB(A) tags bzw. 43,7 dB(A) nachts. So bemessen sind die Planungswerte der eigenen Liegenschaft der Beschwerdeführenden gegenüber eingehalten.