Die Küche sei nicht geschlossen, sondern offen; es handle sich somit nicht um eine Arbeitsküche oder eine Essküche, sondern es liege eine offene Kombination von Wohnen, Essen und Kochen vor. Die Küche gelte damit als Teil eines lärmempfindlichen Wohnraums. Die Planungswerte müssten daher bei der Wohnküche eingehalten werden.