Produktkatalog) sowie des Umstands, dass die Emissionen der Wärmepumpe in deren Mitte entstehen und die Immissionen in der Fenstermitte zu messen sind (vgl. § 39 Abs. 1 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 [LSV; SR 814.41]), auch ohne Fassadenund Schnittpläne als plausibel bzw. auf der sicheren Seite. Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass der Planungswert aufgrund der in Bezug auf die Bemessung der Lärmimmissionen bei der eigenen Liegenschaft vorzunehmenden Korrektur (vgl. dazu näher die Ausführungen unter Erw. 5.2.3 hiernach) bei den der Berechnung vorliegend zugrunde zu legenden Parametern (vgl. dazu ebenfalls näher unter Erw.