Hieraus lassen sich die diesbezüglich relevanten Masse entnehmen. Welche weiteren Erkenntnisse aus einem Plan in grösserem Massstab oder einem eigentlichen Projektplan hätten entnommen werden können, ist weder ersichtlich, noch wird dies vom Beschwerdeführer dargelegt. Die Frage des Körperschalls lässt sich aufgrund des angegebenen Abstandsmasses von 30 cm zur Fassade im erwähnten Plan jedenfalls ohne Weiteres beurteilen.