3 von 6 und Stützmauer ist durchaus nutzbar und bildet kein "Niemandsland". Weiter hat eine Einfriedung entlang einer Strasse in der Regel insbesondere den Zweck, das private Grundstück gegenüber der Strasse abzuschliessen beziehungsweise abzusperren sowie vor Einblicken zu schützen. Der Zweck einer solchen Einfriedung steht in einem engen Zusammenhang mit der Strasse, wobei die Strasse den Grund zu Erstellung der Einfriedung bildet. Einer Stützmauer mag zwar je nach Geländeverhältnissen auch eine gewisse abschliessende und allenfalls teilweise vor Einblicken schützende Funktion zukommen.