DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Rechtsabteilung BVURA.22.532 ENTSCHEID vom 9. April 2024 A._____ und B._____; Beschwerde gegen den Entscheid des Gemeinderats Q._____ vom 19. September 2022 betreffend Bau- und Unterhalt, Verunreinigungen, Grabarbeiten, Absperrungen, Unterhalt Landstreifen, Parzelle aaa; Abweisung/Nichteintreten Erwägungen 2. Es ist zu prüfen, ob eine gesetzliche Grundlage besteht, wonach die Gemeinde verpflichtet werden kann, im vorliegenden Fall den beantragten Unterhalt zu übernehmen.