Das Fachgutachten äussert sich auch zu diesem Punkt mit keinem Wort. Die Beschwerdegegnerin und der Gemeinderat halten demgegenüber dafür, dass diese Flächen auf der Erschliessungsstrasse im Sinne einer sogenannten Spielstrasse realisiert würden. Dies vermag den Anforderungen an gute Spielflächen indes offensichtlich nicht zu genügen.