Der Fachbericht äussert sich – wie die Beschwerdeführenden zu Recht kritisieren – dazu bezeichnenderweise nicht. Es wird lediglich festgehalten, dass die Parkierung in Doppelgaragen der gewählten Gebäudetypologie entspreche, was aufgrund der Integration der Abstellplätze in die Gebäudekubatur vertretbar sei. Dies ist in Bezug auf das fragliche Kriterium allerdings nicht der ausschlaggebende Punkt. Das Kriterium ist vorliegend offensichtlich nicht erfüllt.