7.2 und 7.3). Somit ist das Erreichen einer gesamthaft besseren Lösung nicht ein zusätzliches Kriterium, das mit der Arealüberbauung erreicht werden muss, sondern mit der Erfüllung sämtlicher Bewilligungsvoraussetzungen ist die gesamthaft bessere Lösung bereits gewährleistet. Andererseits muss die Überbauung aber alle Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen, um von den Privilegien einer Arealüberbauung profitieren zu können. Eine Gewichtung einzelner Voraussetzungen zu Gunsten oder zu Lasten anderer erfolgt hierbei nicht.