"Grundsätzlich hat sich den Gutachtenden die Frage gestellt, ob eine reine Einfamilienhausüberbauung die Voraussetzungen als Arealüberbauung erfüllen kann. Dabei ist entscheidend, in welcher Art die Einfamilienhäuser konzipiert sind, um dem Kriterium der haushälterischen Nutzung des Bodens zu genügen.