PETER HÄNNI, Raumplanungsgesetz, Bern 2006, Art. 1 N 12 ff.) ist. Unter dem Begriff der "haushälterischen Bodennutzung" wird in quantitativer Hinsicht die Eindämmung des Flächenverbrauchs, d.h. die Pflicht, nach Möglichkeiten einer sparsamen Bodenverwendung zu suchen, verstanden. Qualitativ zielt die haushälterische Nutzung auf optimale räumliche Zuordnung der verschiedenen Nutzungen ab (vgl. PIERRE TSCHANNEN, Praxiskommentar RPG, Schweizerische Vereinigung für Landesplanung, EspaceSuisse, Art. 1 N 15). Im Fachbericht wird dazu Folgendes ausgeführt: