"a) haushälterische Nutzung des Bodens, b) gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume, c) gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild, d) sorgfältige und rationelle Erschliessung und gemeinsame Autoabstellanlagen, e) energieeffiziente Gebäude, welche 1. den MINERGIE®-Standard erreichen oder 2. höchstens 80 % des zulässigen Heizwärmebedarfs gemäss § 5 Abs. 4 der Energieverordnung (EnergieV) vom 27. Juni 2012 benötigen und den Wärmebedarf für das Warmwasser mehrheitlich mit erneuerbarer Energie decken, f) gute Spiel-, Freizeit-, Erholungs- und Gartenanlagen sowie ökologische Ausgleichsflächen,