Das Bauvorhaben ist unbestrittenermassen in der vorliegenden Form nur zulässig, wenn es die Voraussetzungen der Arealüberbauung erfüllt, andernfalls sowohl die Ausnützungsziffer als auch die Fassadenhöhe überschritten wären. Das Institut der Arealüberbauung schöpft seinen Sinn aus den Mängeln der Regelbauweise, die sich an die vorhandene und aus der Sicht der Planung zufällige, meist kleinräumige Grundstückseinteilung halten muss und daher tendenziell zu einer monotonen, gestalterisch wenig hervorstechenden Überbauung, zu einer unzureichenden Ausnützung des Bodens und zu einem mittelmässigen Standard der Infrastrukturanlagen führt.