Zum Kriterium der guten Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen sowie ökologischen Ausgleichsflächen verweist der Gemeinderat zunächst auf das Fachgutachten, in welchem die naturnahe Begrünung entlang der Erschliessungsstrasse und die Baumreihe mit insgesamt elf Hochstammbäumen (Kirschblütenbäume) als besondere Qualität erwähnt werde. Es entstehe eine raumprägende Bepflanzung, dank der ein identitätsstiftender Strassenraum entstehe. Der ökologische Ausgleich entstehe neben der Strasse. Auch für die Erholung werde eine gemeinsam nutzbare, attraktive Fläche mit Retentionsweiher am Eingang zum Areal ausgeschieden.