nierten Lage in zweckmässiger Art erfüllt. Zum Kriterium der gemeinsamen Autoabstellanlagen hält der Gemeinderat fest, dass eine solche aufgrund der sehr langen, schmalen Parzelle mit der Konsequenz der Aufreihung der Gebäude längs dieser Strasse sowie der Topografie als nicht zwingend erachtet worden sei. Für die Besucher würden auf der Zufahrtsstrasse gemeinsam nutzbare Abstellplätze vorgesehen. Die Bewohnerabstellplätze würden platzsparend im Sockelgeschoss der Einfamilienhäuser im Hang angeordnet. Die Zufahrten erfolgten ebenfalls platzsparend über die gemeinsame Erschliessungsstrasse. Die Flächen ab dem EG-Niveau der Gebäude seien autofrei.