BauV (gute Spiel-, Frei- zeit-, Erholungs- und Gartenanlagen sowie ökologische Ausgleichsflächen) nicht erfüllt. Das Baugesuch sehe vor, Erschliessungsflächen (also die Zufahrtsstrasse) mit Erholungsflächen/ökologischen Ausgleichsflächen zu kombinieren. Mit anderen Worten solle die Tempo 20-Strasse sowohl als Erschliessungsstrasse für Autos als auch als Spiel-, Freizeit-, Erholungs- und Gartenanlage sowie ökologische Ausgleichsfläche dienen. Strassenflächen vermöchten die qualitativ hohen Ansprüche an eine gute Erholungs- und Ausgleichsfläche nicht zu erfüllen. Andernfalls würde beinahe jeder Bauherr die genannten Flächen durch Erschliessungsflächen ersetzen.