Die Bauparzelle liegt in der Wohnzone W2, die gemäss § 14 Abs. 1 BNO dem Wohnen dient; nicht störendes in Wohnzonen passendes Gewerbe ist zugelassen. In der Wohnzone W2 gilt eine Ausnützungsziffer von 0,4, eine Fassadenhöhe von 8,00 m am Hang bzw. 7,5 m in der Ebene, eine Gesamthöhe von 11,0 m sowie ein Grenzabstand von 4 m (vgl. § 11 Abs. 1 BNO).