vom Gemeinderat angeordneten Massnahmen und der Reduktion von aktuell sieben auf vier Tiere sind keine übermässigen Lärmimmissionen zu erwarten. Daran ändert auch der gelegentliche Besuch von Deckrüden oder Besuchern in Begleitung von Hunden nichts. Eine Lärmermittlung bzw. ein Eingreifen der Beschwerdeinstanz in diesem Rechtsmittelverfahren ist nicht geboten. Die Beschwerdeführer werden sich aber jederzeit mit Immissionsklage an den Gemeinderat wenden können, sollten sie übermässige Immissionen feststellen. Ebenso können sie beim Gemeinderat intervieren, wenn sie Verstösse gegen die Baubewilligung feststellen sollten.