Zudem habe einer der Beschwerdeführer selbst bis vor kurzem fünf Hunde gehalten und eine beschwerdeführende Partei habe selbst während der Mittagspause ein paar Meter neben dem Grundstück der Beschwerdegegner mit ihren Hunden Agility-Training in der Mittagspause ausgeübt, was eine massive Lärmbelästigung während der Mittagspause darstelle. Die Nachbarn fassen zusammen, dass sie weder das gelegentliche Gebell der Hunde der Beschwerdegegner noch dasjenige von anderen Hunden je als problematisch empfunden und sich nie davon gestört oder beeinträchtigt gefühlt hätten, egal ob im Garten oder im Haus.