In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob mit vier erwachsenen Hunden und der Zucht mit drei Würfen pro Jahr Immissionen verbunden sind, die die Grenze der geringfügigen Störung überschreiten. Wie erwähnt ist dabei nicht auf das subjektive Lärmempfinden einzelner Personen abzustellen, sondern eine objektivierte Betrachtung unter Berücksichtigung von Personen mit erhöhter Empfindlichkeit vorzunehmen. Es geht nicht um die Frage, ob sich einzelne Nachbarn vom Hundelärm gestört fühlen, vielmehr hat die Beurteilung nach objektiven Gesichtspunkten zu erfolgen.