Zusammenfassend ist mit den vom Gemeinderat angeordneten Massnahmen und der Reduktion von aktuell sieben Tieren auf vier Tiere dem Vorsorgeprinzip im Rahmen dieses Baubewilligungsverfahrens hinreichend Rechnung getragen. Die von den Beschwerdeführern geforderten Massnahmen lassen sich nicht gestützt auf das Vorsorgeprinzip rechtfertigen. 9 von 10 7.5