Damit stehen den Nachbarn und der Baupolizeibehörde verschiedene Instrumente zur Verfügung, um gegen unbotmässige Lärmimmissionen vorzugehen, sei es im baurechtlichen Verfahren, sei es nach Polizeirecht. Sodann haben die Beschwerdegegner erklärt, dass ihre Zucht drei Würfe pro Jahr aufweise, dass die Welpen nach zwischen neun und elf Wochen, normalerweise nach zehn Wochen abgegeben werden, dass die Haltung der Hunde grundsätzlich nicht draussen und nicht unbeaufsichtigt erfolge, sondern grundsätzlich im Wohnhaus, dass die Tiere zusammen mit den Beschwerdegegnern im Wohnhaus lebten und nur unter Aufsicht im Garten seien, dass sie keine Hundepension führen und