In der Umgebung der Parzelle befinden sich Wohnbauten. Die Haltung von Hunden ist zwangsläufig mit Lärmemissionen (Gebell) verbunden, unabhängig davon, ob die gehaltenen Hunde zur Zucht verwendet werden oder nicht. Die geplante Zucht an sich, also die drei Würfe pro Jahr, sind ohnehin nicht umstritten; die Beschwerdeführer räumen denn auch selbst ein, dass die Welpen nicht das Problem seien. Der Charakter des von den Beschwerdeführern beanstandeten Lärms zeichnet sich laut den Beschwerdeführern vielmehr vor allem durch Dauergebell, Rudelgebell und Gebell während der Ruhezeiten aus, was von den Beschwerdeführern als stark störend empfunden wird.