Sie begründen diese Anträge damit, dass die Liegenschaft an einem viel begangenen Wanderweg liege, sodass die Wandernden von den freilaufenden Hunden lautstark über die Länge des Lebhags begleitet würden. Weiter legen sie ein "Lärmprotokoll" ins Recht, mit welchem sie ihrer Ansicht nach übermässige Lärmimmissionen durch die Hunde der Beschwerdegegner dokumentieren. So legen sie Dauergebell von 20.00 Uhr – 22.30 Uhr (5. April 2022) und ununterbrochenes Gebell von 21.00 Uhr bis 00.15 Uhr (14. Mai 2022) ins Recht. Am 29. April 2022 und am 10. Mai 2022 wird vermerkt, die Hunde hätten sich nicht beruhigen lassen.