Die Beschwerdeführer fühlen sich durch das Bellen der aktuell sieben erwachsenen Hunde auf der Parzelle aaa stark gestört. Sie verlangen die Reduktion der erwachsenen Anzahl Hunde auf drei Tiere und dass die Hunde und die Welpen sich nur zu vorbestimmten Zeiten (Vorlage eines Betriebskonzepts) und unter Aufsicht im Garten frei aufhalten dürfen. Weiter verlangen sie die Anordnung, dass die Haltung und Beherbergung von fremden Hunden nicht erlaubt sei. Sie begründen diese Anträge damit, dass die Liegenschaft an einem viel begangenen Wanderweg liege, sodass die Wandernden von den freilaufenden Hunden lautstark über die Länge des Lebhags begleitet würden.