Zusammenfassend erweisen sich maximal vier Hunde pro Haushalt in der Wohnzone W2 von Q. als knapp zonenkonform. Infolgedessen ist unter dem Titel "Zonenkonformität" die Anzahl der an der X in Q. gehaltenen erwachsenen Hunden auf vier Tiere zu beschränken, und zwar unabhängig davon, ob die Beschwerdegegner gleichzeitig eine Hundezucht ausüben bzw. von ihrer Bewilligung zur Zucht Gebrauch machen oder nicht. Ob diese Zahl einer Korrektur aus Immissionsschutzgründen oder aufgrund konkreter Umstände bedarf, wird nachfolgend beurteilt. Für die Hundezucht (drei Würfe pro Jahr) an sich ist die Zonenkonformität unbestritten. 7. Umweltschutzgesetzgebung 7.1