Und diese lassen im Fall der Wohnzone W2 der Gemeinde Q. die Haltung von vier Hunden pro Haushalt zu, unabhängig davon, ob die Tiere zur Zucht verwendet werden oder bereits im "Ruhestand" sind. 6.4 Die Hundezucht an sich (drei Zuchthündinnen, drei Würfe im Jahr, Welpen bleiben neun bis elf Wochen [normalerweise zehn Wochen] bei den Beschwerdegegnern) werden hinsichtlich Zonenkonformität in der Wohnzone W2 der Gemeinde Q. weder von den Beschwerdeführern in Frage gestellt noch gibt sie hinsichtlich der Zonenkonformität zu Bemerkungen Anlass. 6.5