" Die Anordnung des Gemeinderats erscheint in einer reinen Wohnzone zwar in der Tat eher grosszügig, das Verwaltungsgericht erachtet sie – insbesondere unter Beachtung des der Gemeinde zukommenden Ermessensspielraums (Gemeindeautonomie) – indessen noch als vertretbar. Wesentlich dabei ist, dass die maximal zwei Pensionshunde gemäss der Anordnung des Gemeinderats zeitlich nur sehr limitiert (an einem Tag pro Woche) anwesend sein dürfen. Ausserdem werden solche Tiere in aller Regel morgens gebracht und abends wieder abgeholt.