Die Beurteilung der Zonenkonformität erfolgt abstrakt, das heisst losgelöst von den konkreten Einwirkungen in der Nachbarschaft und es wird auch nicht auf die subjektiven Verhältnisse einzelner Eigentümer oder Grundstücksbesitzer abgestellt. Die Zonenordnung muss unabhängig von Personen und ihren Verhältnissen auf durchschnittliche, objektivierte Bedingungen abstellen und so ausgelegt werden. Vor diesem Hintergrund spielt es beispielsweise keine Rolle, ob eine gewisse Anzahl Hunde tatsächlich bestimmte Immissionen verursacht oder nicht. Ebenso wenig ist die Rassezugehörigkeit der Tiere für die Zonenkonformität massgebend. 6.3