4 von 10 W2 vereinbar wäre, wenn jeder Haushalt in der Wohnzone W2 die entsprechende Anzahl Hunde halten würde. Des Weiteren kann bei der Frage der Zonenkonformität die Tiergrösse nicht entscheidend sein: Es entspricht einer Erfahrungstatsache, dass oft auch kleine Hunde eindringlich kläffen können (VGE vom 20. November 2014 [WBE.2014.152], S. 10). Die Beurteilung der Zonenkonformität erfolgt abstrakt, das heisst losgelöst von den konkreten Einwirkungen in der Nachbarschaft und es wird auch nicht auf die subjektiven Verhältnisse einzelner Eigentümer oder Grundstücksbesitzer abgestellt.