ximal zwei fremde Pensionshunde betreut würden (wobei diese im Regelfall nur an einem Tag pro Woche im Haushalt sein dürfen). In allen diesen Entscheiden war der den Gemeinden zukommende Ermessensspielraum bei der Beurteilung von massgeblicher Bedeutung, d.h. die kommunalen Entscheide konnten unter Berücksichtigung der Gemeindeautonomie geschützt werden. Auf Beschwerdestufe Departement sind ebenfalls Entscheide vermerkt: In einem Beschwerdeverfahren, in welchem die Bauherrschaft sechs erwachsene Hunde (davon drei Zuchthunde) in einer Wohnzone W2 hielt, reduzierte das BVU die Haltung auf der Parzelle auf drei erwachsene Hunde (EBVU.13.643 vom 14. November 2013).