Und in einem weiteren Entscheid vom 20. November 2014 (VGE vom 20. November 2014 [WBE.2014.152]) wurde eine gemeinderätliche Anordnung geschützt, welche in einer Einfamilienhauszone E2 die maximal zulässige Anzahl der dauernd in einem Haushalt lebenden ausgewachsenen Hunde auf drei Tiere (sowie ein Wurf Junghunde pro Jahr, wobei die Welpen den Haushalt zu verlassen haben, sobald sie nicht mehr beim Muttertier bleiben müssen; in der Regel nach zehn Wochen) festsetzte und es überdies als mit dem reinen Wohnen in der betreffenden Zone noch als vereinbar einstufte, wenn (solange es sich dabei ausschliesslich um Zwergpudel handle) pro Woche zudem ma-