wurde eine gemeinderätliche Begrenzung auf vier Hunde in einer Dorfzone (gemischte Zone) geschützt. Und in einem weiteren Entscheid vom 20. November 2014 (VGE vom 20. November 2014 [WBE.2014.152]) wurde eine gemeinderätliche Anordnung geschützt, welche in einer Einfamilienhauszone E2 die maximal zulässige Anzahl der dauernd in einem Haushalt lebenden ausgewachsenen Hunde auf drei Tiere (sowie ein Wurf Junghunde pro Jahr, wobei die Welpen den Haushalt zu verlassen haben, sobald sie nicht mehr beim Muttertier bleiben müssen;