Ebensowenig leiten die Beschwerdeführenden aus dem Gefahrenkataster für die Quellwasserfassungen D Nachteile ab. Die von der Schutzzonenplanänderung betroffene Parzelle bbb ist im Gefahrenkataster als Nr. 10 aufgeführt. Als aktuelle Nutzung ist "Acker/Wiese" vermerkt. Es sind keine Anlagen oder erforderliche Massnahmen verzeichnet.