3.27 bis 3.37 des Schutzzonenreglements hinsichtlich der für die Schutzzone S3 geltende Landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und Tierhaltung sowie Pflanzenschutz und Düngung in der Landwirtschaft und im privaten Hausgarten erfüllt (Schreiben vom 24. September 2018). Insofern ist die Zuweisung des nordöstlichen Parzellenbereichs der Parzelle bbb zur Schutzzone S2, welche die entsprechenden Parzellen den einschränkenderen Bestimmungen von Art. 4 des Schutzzonenreglements unterwirft, mit Einschränkungen für die Beschwerdeführenden verbunden.