4 von 6 nicht verletzte Deckschichten gleichwertig geschützt (Anhang 4 Ziffer 123 Abs. 3 lit. a GSchV), was im vorliegenden Fall weder behauptet wird noch ersichtlich ist. Zusätzlich ist bei Lockergesteins- und schwach heterogenen Karst- und Kluft-Grundwasserleitern die Zone S2 so zu dimensionieren, dass die Fliessdauer des Grundwassers vom äusseren Rand der Zone S2 bis zur Grundwasserfassung oder -anreicherungsanlage mindestens zehn Tage beträgt (so genannte 10-Tages-Isochrone; Anhang 4 Ziffer 123 Abs. 3 lit.